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369.12 CH-BL

§ 2 Verordnung über den Baselbieter Sportpreis und die Anerkennungs- und Förderpreise für den Leistungs-, Breiten-, Gesundheits- und Vereinssport (Sportpreisverordnung) - Preisträgerinnen und Preisträger

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§ 2 Sportpreisverordnung · Preisträgerinnen und Preisträger

1. Der Baselbieter Sportpreis und die Anerkennungs- und Förderpreise werden verliehen an erfolgreiche Einzelsportlerinnen oder Einzelsportler und Teams sowie Personen, Gruppen und Institutionen, die sich um den Sport im Kanton Basel-Landschaft besonders verdient gemacht haben.

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