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369.12 CH-BL

§ 12 Verordnung über den Baselbieter Sportpreis und die Anerkennungs- und Förderpreise für den Leistungs-, Breiten-, Gesundheits- und Vereinssport (Sportpreisverordnung) - Inkrafttreten

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§ 12 Sportpreisverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.

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