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369.12 CH-BL

§ 11 Verordnung über den Baselbieter Sportpreis und die Anerkennungs- und Förderpreise für den Leistungs-, Breiten-, Gesundheits- und Vereinssport (Sportpreisverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 11 Sportpreisverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 17. Dezember 1985 über die Baselbieter Sportpreise wird aufgehoben.

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