369.11
CH-BL
§ 8 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Ausschluss von Beiträgen
§ 8 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Ausschluss von Beiträgen
1. Keine Beiträge werden gewährt an
a. Landkauf;
b. Anlagen, die keinem sportlichen Zweck dienen;
c. Sportanlagen, die rein kommerziell genutzt werden;
d. Betriebskosten einer Anlage;
e. Sportveranstaltungen mit rein kommerziellem Charakter ohne gemeinnützigen Zweck.