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369.11 CH-BL

§ 8 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Ausschluss von Beiträgen

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§ 8 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Ausschluss von Beiträgen

1. Keine Beiträge werden gewährt an

a. Landkauf;

b. Anlagen, die keinem sportlichen Zweck dienen;

c. Sportanlagen, die rein kommerziell genutzt werden;

d. Betriebskosten einer Anlage;

e. Sportveranstaltungen mit rein kommerziellem Charakter ohne gemeinnützigen Zweck.

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