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369.11 CH-BL

§ 7 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Beitragsleistungen

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§ 7 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Beitragsleistungen

1. Beiträge können geleistet werden für

a. Jahresbeiträge;

b. Sportlager;

c. Talent- und Leistungssport;

d. vom nationalen Verband anerkannte Sporttrainingsstützpunkte der Region Nordwestschweiz;

e. Ausbildung von Leitenden und Kader;

f. Beschaffung von Sportmaterial;

g. Organisation und Durchführung von kantonalen, regionalen, nationalen oder internationalen Sportanlässen;

h. Jubiläen von Verbänden und Vereinen;

i. Teilnahme an internationalen Wettkämpfen;

j. Sportanlagen.

2. Die Einzelheiten werden in den Anhängen zu dieser Verordnung geregelt.

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