369.11
CH-BL
§ 7 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Beitragsleistungen
§ 7 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Beitragsleistungen
1. Beiträge können geleistet werden für
a. Jahresbeiträge;
b. Sportlager;
c. Talent- und Leistungssport;
d. vom nationalen Verband anerkannte Sporttrainingsstützpunkte der Region Nordwestschweiz;
e. Ausbildung von Leitenden und Kader;
f. Beschaffung von Sportmaterial;
g. Organisation und Durchführung von kantonalen, regionalen, nationalen oder internationalen Sportanlässen;
h. Jubiläen von Verbänden und Vereinen;
i. Teilnahme an internationalen Wettkämpfen;
j. Sportanlagen.
2. Die Einzelheiten werden in den Anhängen zu dieser Verordnung geregelt.