369.11
CH-BL
§ 6 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Beitragsberechtigung
§ 6 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Beitragsberechtigung
1. Beiträge können geleistet werden an
a. kantonale Sportverbände oder Sportorganisationen und ihre Vereine mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft, sofern sie der Swiss Olympic Association angeschlossen sind;
b. regionale Sportverbände oder Sportorganisationen, sofern aus der Namensgebung der Bezug zum Kanton Basel-Landschaft klar hervorgeht;
c. Einzelpersonen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft;
d. * ...
e. Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft.