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369.11 CH-BL

§ 6 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Beitragsberechtigung

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§ 6 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Beitragsberechtigung

1. Beiträge können geleistet werden an

a. kantonale Sportverbände oder Sportorganisationen und ihre Vereine mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft, sofern sie der Swiss Olympic Association angeschlossen sind;

b. regionale Sportverbände oder Sportorganisationen, sofern aus der Namensgebung der Bezug zum Kanton Basel-Landschaft klar hervorgeht;

c. Einzelpersonen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft;

d. * ...

e. Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft.

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