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369.11 CH-BL

§ 4 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Verwaltung

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§ 4 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Verwaltung

1. Das Sportamt verwaltet den Swisslos Sportfonds.

2. Es veröffentlicht regelmässig im Amtsblatt und auf der Homepage www.sport-bl.ch, in der Regel im 1. Quartal, eine Zusammenstellung sämtlicher gesprochener Beiträge und informiert umfassend und transparent über die Beitragszuweisungen.

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