369.11
CH-BL
§ 12 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
§ 12 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
1. Mit Mitteln des Swisslos Sportfonds können zudem finanziert werden
a. die Beschaffung von Sportgeräten, Veranstaltungs- und Instruktionsmaterial durch das Sportamt, die den Vereinen, Gemeinden und Schulen leihweise zur Verfügung gestellt werden;
b. der Baselbieter Sportpreis sowie die Anerkennungs- und Förderpreise gemäss der Sportpreisverordnung[3] inklusive die mit der Preisverleihung entstehenden Ausgaben;
c. spezielle Aktionen und Pilotprojekte.
2. Aus dem Swisslos Sportfonds können Beiträge geleistet werden, wenn Baselbieter Sportorganisationen aufgrund von behördlichen Massnahmen wegen Ereignissen im Bereich der höheren Gewalt Mehraufwände entstehen.