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369.11 CH-BL

§ 12 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

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§ 12 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

1. Mit Mitteln des Swisslos Sportfonds können zudem finanziert werden

a. die Beschaffung von Sportgeräten, Veranstaltungs- und Instruktionsmaterial durch das Sportamt, die den Vereinen, Gemeinden und Schulen leihweise zur Verfügung gestellt werden;

b. der Baselbieter Sportpreis sowie die Anerkennungs- und Förderpreise gemäss der Sportpreisverordnung[3] inklusive die mit der Preisverleihung entstehenden Ausgaben;

c. spezielle Aktionen und Pilotprojekte.

2. Aus dem Swisslos Sportfonds können Beiträge geleistet werden, wenn Baselbieter Sportorganisationen aufgrund von behördlichen Massnahmen wegen Ereignissen im Bereich der höheren Gewalt Mehraufwände entstehen.

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