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369.11 CH-BL

§ 10 Verordnung über den Swisslos Sportfonds - Promotion von Swisslos Sportfonds

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§ 10 Verordnung über den Swisslos Sportfonds · Promotion von Swisslos Sportfonds

1. Es werden jährlich finanzielle Mittel, maximal CHF 50'000.-, für die Promotion und Kommunikation vom Swisslos Sportfonds vorgesehen.

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