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367.11 CH-BL

§ 13 Verordnung über Beiträge an Schiessanlagen - Inkrafttreten

Allgemeine Vorschriften
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§ 13 Verordnung über Beiträge an Schiessanlagen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.

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