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366.15 CH-BL

§ 7 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag) - Information über die Verwendung der Mittel

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§ 7 Kulturvertrag · Information über die Verwendung der Mittel

1. Das Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt informiert die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft jährlich über die Verwendung der Mittel an die begünstigten Institutionen.

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