366.15
CH-BL
§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag) - Zweckbestimmung
§ 4 Kulturvertrag · Zweckbestimmung
1. Die Mittel sind zweckgebunden für kulturelle Zentrumsleistungen.
2. Es werden ausschliesslich Institutionen begünstigt, die
a. im Bereich des professionellen, zeitgenössischen Kunstschaffens tätig sind,
b. einen regulären Betriebsbeitrag des Kantons Basel-Stadt erhalten,
c. ein eigenes Ensemble oder Orchester beschäftigen bzw. per Leistungsauftrag Koproduktionspartner und Spielstätten für regionale Ensembles und Compagnies sind, sowie
d. nachweislich eine regionale Ausstrahlung besitzen.
3. In der Regel werden die 3 Institutionen mit den meisten Besucherinnen und Besuchern aus dem Kanton Basel-Landschaft berücksichtigt.