§ 2 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag) - Abgeltung
§ 2 Kulturvertrag · Abgeltung
1. Die vom Kanton Basel-Landschaft zu leistende Abgeltung beträgt ab 2022 mindestens CHF 9,6 Mio. pro Jahr.
2. Der Betrag wird jährlich der Teuerung angepasst. Die Anpassung richtet sich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise, wobei der Betrag von CHF 9,6 Mio. dem Indexstand per Januar 2019 entspricht. Für die Anpassung ist der Indexstand vom Januar des Vorjahres relevant. Für den Betrag des Jahres 2022 ist somit der Indexstand vom Januar 2021 massgebend.
3. Eine negativ ausfallende Teuerung ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dies nicht zu einer Unterschreitung der jährlichen Mindestabgeltung von CHF 9,6 Mio. führt.
4. Die Vertragskantone prüfen alle 4 Jahre eine Erhöhung der Abgeltung. Eine Überprüfung wird erstmals im Jahr 2028 vorgenommen.