366.15
CH-BL
§ 10 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag) - Übergangsbestimmung
§ 10 Kulturvertrag · Übergangsbestimmung
1. Aufgrund des Vertrages vom 28. Januar 1997 zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die partnerschaftliche Finanzierung von im Kanton Basel-Stadt domizilierten Kulturinstitutionen mit regionalem Angebot (Kulturvertrag) gebildete Mittel sind nach dessen Regelungen zu verwenden, auch nach Inkrafttreten des vorliegenden Vertrags.
2. Ausserdem werden die in Abs. 1 genannten Mittel zur Finanzierung der Besucherbefragungen gemäss § 6 Abs. 1 verwendet.