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366.15 CH-BL

§ 10 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag) - Übergangsbestimmung

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§ 10 Kulturvertrag · Übergangsbestimmung

1. Aufgrund des Vertrages vom 28. Januar 1997 zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die partnerschaftliche Finanzierung von im Kanton Basel-Stadt domizilierten Kulturinstitutionen mit regionalem Angebot (Kulturvertrag) gebildete Mittel sind nach dessen Regelungen zu verwenden, auch nach Inkrafttreten des vorliegenden Vertrags.

2. Ausserdem werden die in Abs. 1 genannten Mittel zur Finanzierung der Besucherbefragungen gemäss § 6 Abs. 1 verwendet.

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