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366.14 CH-BL

§ 9 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Inkrafttreten

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§ 9 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.

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