Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
366.14 CH-BL

§ 6 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Unterhaltsbeiträge

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Unterhaltsbeiträge

1. Der Regierungsrat kann dem ausgewählten Künstler Beiträge an dessen Unterhalt in Paris gewähren, wenn es die finanziellen Verhältnisse des Künstlers rechtfertigen.

2. Das Gesuch um Unterhaltsbeiträge ist der Kulturpreiskommission zuhanden des Regierungsrates einzureichen.

← § 5 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris Grundsatz § 7 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →