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366.14 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Auswahl

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§ 5 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Auswahl

1. Die Kulturpreiskommission wählt aufgrund der Anmeldungen denjenigen Künstler aus, der das Atelier benützen darf.

2. Sie legt die Dauer der Benützung sowie eine allfällige Kostenbeteiligung des Künstlers fest.

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