366.14
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Auswahl
§ 5 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Auswahl
1. Die Kulturpreiskommission wählt aufgrund der Anmeldungen denjenigen Künstler aus, der das Atelier benützen darf.
2. Sie legt die Dauer der Benützung sowie eine allfällige Kostenbeteiligung des Künstlers fest.