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366.14 CH-BL

§ 4 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Anmeldung

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§ 4 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Anmeldung

1. Der Anmeldung für die Benützung des Ateliers sind in der Regel drei Werke (Maler, Bildhauer, Komponisten, Schriftsteller, Filmschaffende u.a.) oder Unterlagen von drei Konzerten bzw. Vorstellungen (Musiker, Tänzer u.a.) beizulegen.

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