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366.14 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Ausschreibung

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§ 3 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Ausschreibung

1. Die Abteilung Kulturelles der Erziehungs- und Kulturdirektion schreibt die Benützungsmöglichkeit des Ateliers öffentlich aus.

2. Die Ausschreibung gibt die Benützungsvoraussetzungen, die erforderlichen Beilagen zur Anmeldung sowie den Anmeldetermin an.

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