366.14
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Ausschreibung
§ 3 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Ausschreibung
1. Die Abteilung Kulturelles der Erziehungs- und Kulturdirektion schreibt die Benützungsmöglichkeit des Ateliers öffentlich aus.
2. Die Ausschreibung gibt die Benützungsvoraussetzungen, die erforderlichen Beilagen zur Anmeldung sowie den Anmeldetermin an.