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366.14 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Voraussetzungen

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§ 2 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Voraussetzungen

1. Der Künstler, der das Atelier benützen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen

a. er muss zum Künstlerkreis des Kantons Basel-Landschaft oder der Region gehören;

b. er muss sich über hinreichende künstlerische Leistungen ausweisen können;

c. er muss über einen einwandfreien Leumund verfügen.

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