366.14
CH-BL
§ 2 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Voraussetzungen
§ 2 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Voraussetzungen
1. Der Künstler, der das Atelier benützen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen
a. er muss zum Künstlerkreis des Kantons Basel-Landschaft oder der Region gehören;
b. er muss sich über hinreichende künstlerische Leistungen ausweisen können;
c. er muss über einen einwandfreien Leumund verfügen.