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366.14 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris - Grundsatz

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§ 1 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris · Grundsatz

1. Das Künstleratelier des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris (kurz: Atelier) steht Künstlern und Künstlerinnen (Maler, Bildhauer, Musiker, Komponisten, Tänzer, Schriftsteller, Filmschaffende u.a.) - im folgenden Künstler genannt - für eine befristete Dauer zur Verfügung.

Grundsatz § 2 Verordnung über die Benutzung des Künstlerateliers des Kantons Basel-Landschaft in der Cité Internationale des Arts in Paris →

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