365.515
CH-BL
§ 7 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Inkrafttreten
§ 7 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Inkrafttreten
1. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend auf 1. Januar 1994 in Kraft.