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365.515 CH-BL

§ 7 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Inkrafttreten

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§ 7 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend auf 1. Januar 1994 in Kraft.

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