365.515
CH-BL
§ 6 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Geltungsdauer/Kündigung
§ 6 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Geltungsdauer/Kündigung
1. Die Vereinbarung wird bis 31. Dezember 1994 abgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt wird sie jeweils unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Landrat stillschweigend um ein Jahr verlängert. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr jeweils auf Jahresende.