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§ 5 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Nutzergebühren und Eintrittsgelder

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§ 5 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Nutzergebühren und Eintrittsgelder

1. Neben dem durch den Kanton Basel-Landschaft gewährten Pauschalbeitrag gemäss Ziffer 4 Absatz 1 kann die Stiftung Basler Papiermühle von den Schulklassen zusätzlich Gebühren und Eintrittsgelder erheben.

2. Die Gebühren und Eintrittsgelder für Schulklassen aus dem Kanton Basel-Landschaft dürfen nicht höher sein, als sie in der Vereinbarung vom 5. Januar 1994 zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, vertreten durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt und die Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft, über die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an den schulbezogenen museumspädagogischen Leistungen des Kantons Basel-Stadt vorgesehen sind.

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