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CH-BL
§ 4 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Beitrag des Kantons Basel-Landschaft
§ 4 Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Beitrag des Kantons Basel-Landschaft
1. Für die von der Stiftung Basler Papiermühle zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft erbrachten unterrichtsbezogenen Leistungen bezahlt der Kanton Basel-Landschaft einen Pauschalbeitrag von jährlich 15'000 Fr. (Stand November 1993: 138.9 Punkte).
2. Der Beitrag gemäss Absatz 1 wird jährlich der Teuerung angepasst. Massgebend ist der Stand des schweizerischen Landesindexes der Konsumentenpreise vom November. Er ist jährlich dem Stand des Landesindexes von Ende November des jeweils vorangehenden Jahres anzupassen.
3. Die Zahlungen erfolgen jährlich auf 30. Juni aufgrund der Rechnungsstellung der Stiftung Basler Papiermühle an das Amt für Museen und Archäologie des Kantons Basel-Landschaft.