365.511
CH-BL
§ 4 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten
§ 4 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten
1. Für Kurse, welche die Lehrerfortbildungs-Institutionen von Baselland und Basel-Stadt ausschreiben, können keine zusätzlichen Beiträge bezogen werden, da diese Kurse direkt subventioniert sind.