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365.511 CH-BL

§ 4 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten

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§ 4 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten

1. Für Kurse, welche die Lehrerfortbildungs-Institutionen von Baselland und Basel-Stadt ausschreiben, können keine zusätzlichen Beiträge bezogen werden, da diese Kurse direkt subventioniert sind.

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