365.511
CH-BL
§ 2 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten
§ 2 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten
1. Grundsätzlich werden nur solche Kurse oder Tagungen subventioniert, für die ein schriftliches Gesuch gestellt wird. Das Gesuch ist spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung an das Inspektorat, Ressort Lehrerfortbildung, einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Gesuche bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.