Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
365.511 CH-BL

§ 2 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten

1. Grundsätzlich werden nur solche Kurse oder Tagungen subventioniert, für die ein schriftliches Gesuch gestellt wird. Das Gesuch ist spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung an das Inspektorat, Ressort Lehrerfortbildung, einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Gesuche bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

← § 1 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten Kanton Basel-Landschaft 365.511 § 3 Weisung über die Staatsbeiträge an die Fortbildungskurse für Lehrer an den basellandschaftlichen Volksschulen und Kindergärten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →