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365.31 CH-BL

§ 9 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks - Vorstand

Aufgaben der Organe
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§ 9 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks · Vorstand

1. Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte. Die rechtsverbindliche Unterschrift für die Stiftung führen die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident unter sich oder in Verbindung mit der Verwalterin bzw. dem Verwalter.

2. Dem Vorstand obliegt im besonderen die Prüfung der eingehenden Unterstützungsgesuche. Er stellt an die Kommission die bezüglichen Anträge. Er erstattet den Jahresbericht und die Jahresrechnung.

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