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365.31 CH-BL

§ 6 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks - Prüfungskommission

Zusammensetzung der Organe
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§ 6 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks · Prüfungskommission

1. Die Prüfungskommission besteht aus 3 Mitgliedern, wovon 2 durch die Wehrli-Kommission und 1 durch den Regierungsrat bestimmt werden.

2. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.

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