365.31
CH-BL
§ 6 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks - Prüfungskommission
Zusammensetzung der Organe
§ 6 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks · Prüfungskommission
1. Die Prüfungskommission besteht aus 3 Mitgliedern, wovon 2 durch die Wehrli-Kommission und 1 durch den Regierungsrat bestimmt werden.
2. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.