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365.31 CH-BL

§ 5 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks - Vorstand

Zusammensetzung der Organe
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§ 5 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks · Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus

a. der Präsidentin bzw. dem Präsidenten,

b. der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten,

c. der Verwalterin bzw. dem Verwalter.

2. Die Verwalterin bzw. der Verwalter muss über das Bürgerrecht einer birseckschen Gemeinde verfügen. Bei einer Neuwahl wird die Stelle im Amtsblatt mit einer Anmeldefrist von 4 Wochen zur Bewerbung ausgeschrieben.

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