365.31
CH-BL
§ 11 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks - Prüfungskommission
Aufgaben der Organe
§ 11 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks · Prüfungskommission
1. Der Prüfungskommission obliegt die jährliche Prüfung des Rechnungswesens und der Kassaführung.
2. Sie hat zuhanden der Wehrli-Kommission Bericht und Antrag zu stellen.