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365.31 CH-BL

§ 11 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks - Prüfungskommission

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§ 11 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks · Prüfungskommission

1. Der Prüfungskommission obliegt die jährliche Prüfung des Rechnungswesens und der Kassaführung.

2. Sie hat zuhanden der Wehrli-Kommission Bericht und Antrag zu stellen.

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