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365.31 CH-BL

§ 10 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks - Verwaltung

Aufgaben der Organe
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§ 10 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks · Verwaltung

1. Die Verwalterin bzw. der Verwalter besorgt die Rechnungsführung der Stiftung, führt bei allen Sitzungen der Kommission und des Vorstandes das Protokoll und erledigt alle übrigen Aktuariatsgeschäfte.

2. Für die Verwalterin bzw. den Verwalter ist eine Kautionsversicherung abzuschliessen.

3. Der Wehrli-Kommission, dem Vorstand sowie der Prüfungskommission steht jederzeit das Recht zu, in die Buchhaltung Einsicht zu nehmen.

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