365.31
CH-BL
§ 1 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks - Zweck
Zweck und Sitz
§ 1 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks · Zweck
1. Die Wehrli-Stiftung verfolgt im Sinne des Stifters Hans Jakob Wehrli - unter Berücksichtigung der seit dem Testament vom 28. März 1779 veränderten Bedürfnisse infolge der von Gesetzes wegen eingeführten staatlichen Hilfe an Waisen und Unterstützungsbedürftige - den Zweck, minderbemittelten Jugendlichen finanzielle Unterstützungen zu gewähren möglichst mit dem Ziel, dass sie dadurch nicht von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen.