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365.31 CH-BL

§ 1 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks - Zweck

Zweck und Sitz
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§ 1 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks · Zweck

1. Die Wehrli-Stiftung verfolgt im Sinne des Stifters Hans Jakob Wehrli - unter Berücksichtigung der seit dem Testament vom 28. März 1779 veränderten Bedürfnisse infolge der von Gesetzes wegen eingeführten staatlichen Hilfe an Waisen und Unterstützungsbedürftige - den Zweck, minderbemittelten Jugendlichen finanzielle Unterstützungen zu gewähren möglichst mit dem Ziel, dass sie dadurch nicht von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen.

Zweck § 2 Reglement für die Verwaltung der Wehrli-Stiftung des Birsecks →

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