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365.13 CH-BL

Art. 3 Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) - Subsidiarität der Leistung

Zweck und Grundsätze
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Art. 3 Stipendien-Konkordat · Subsidiarität der Leistung

1. Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern und anderer gesetzlich Verpflichteter oder die entsprechenden Leistungen anderer Dritter nicht ausreichen.

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