365.13
CH-BL
Art. 3 Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) - Subsidiarität der Leistung
Zweck und Grundsätze
Art. 3 Stipendien-Konkordat · Subsidiarität der Leistung
1. Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern und anderer gesetzlich Verpflichteter oder die entsprechenden Leistungen anderer Dritter nicht ausreichen.