Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
365.13 CH-BL

Art. 23 Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) - Beitritt

Übergangs-und Schlussbestimmungen
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Art. 23 Stipendien-Konkordat · Beitritt

1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der EDK gegenüber erklärt.

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