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365.13 CH-BL

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) - Vereinbarungszweck

Zweck und Grundsätze
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Art. 1 Stipendien-Konkordat · Vereinbarungszweck

1. Die Vereinbarung fördert die gesamtschweizerische Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen auf der Sekundarstufe II und auf der Tertiärstufe, insbesondere durch

a. die Festlegung von Mindestvoraussetzungen bezüglich der beitragsberechtigten Ausbildungen, der Form, der Höhe und der Bemessung sowie der Dauer der Beitragsberechtigung,

b. die Definition des stipendienrechtlichen Wohnsitzes und

c. die Zusammenarbeit unter den Vereinbarungskantonen und mit dem Bund.

Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) - Vereinbarungszweck Art. 2 Stipendien-Konkordat →

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