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365.11 CH-BL

§ 4 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge - Anmeldung

Organisation
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§ 4 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge · Anmeldung

1. Gesuche um Zusprechung von Ausbildungsbeiträgen sind mittels Formular zu stellen.

2. Das Formular kann bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge bezogen werden.

3. Dem Gesuch sind beizulegen

a. eine Bestätigung der zu besuchenden Ausbildungsstätte über die Aufnahme;

b. Schul- oder Arbeitszeugnisse;

c. eine Erklärung über die in Betracht fallenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse während der Ausbildung.

4. Die ausgefüllten Gesuche sind der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz der Eltern oder des massgeblichen Elternteils einzureichen.

5. Nach Bestätigung der Angaben und Eintragung der Steuerzahlen werden die Gesuche von der Gemeindeverwaltung an die Abteilung Ausbildungsbeiträge weitergeleitet.

6. Die Kommission für Ausbildungsbeiträge und die Abteilung Ausbildungsbeiträge können weitere Unterlagen verlangen.

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