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365.11 CH-BL

§ 12a Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge - Teuerungsanpassung

Verschiedene Bestimmungen
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§ 12a Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge · Teuerungsanpassung

1. Die Beträge in den Bestimmungen des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 5. Dezember 1994 werden wie folgt der Teuerung angepasst: ...

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