365.11
CH-BL
§ 12a Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge - Teuerungsanpassung
Verschiedene Bestimmungen
§ 12a Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge · Teuerungsanpassung
1. Die Beträge in den Bestimmungen des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 5. Dezember 1994 werden wie folgt der Teuerung angepasst: ...