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CH-BL
§ 9 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 - Verfügung und Rechtsmittelverfahren
§ 9 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 · Verfügung und Rechtsmittelverfahren
1. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion erlässt eine Verfügung über die Höhe der Nachzahlung.
2. Gegen die Verfügung gemäss Absatz 1 kann bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Einsprache erhoben werden.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)
UH240117 · zh (Art. 9 DNA-)
Buccal Swab DNA Profile Order Upheld Despite Subsequent Confession
t als unbegründet. -6- 4.4. Für die Vernichtung von DNA-Proben greift die Regelung von Art. 9 DNA- Profil-Gesetz. Das für DNA-Profile Gesagte gilt im Ergebnis auch für DNA-Proben. Ein nachträglicher Wegfall der Anordnungsvorauss
UH210337 · zh (Art. 9 DNA-)
Prosecutor v. Accused (DNA Profiling for Future Investigations)
fasst aus, im Kanton Zürich werde standardmässig bei der Verhaftung einer Person eine DNA-Probe abgenommen. Die Proben seien nach Art. 9 DNA- Profil-Gesetz nach drei Monaten zu vernichten, wenn keine Analyse veranlasst worden sei. Bei der Profilerstellung handle es sich
UH210337 · zh (Art. 9 DNA-)
Accused's DNA Profile Creation Overturned Due to Lack of Concrete Indications
fasst aus, im Kanton Zürich werde standardmässig bei der Verhaftung einer Person eine DNA-Probe abgenommen. Die Proben seien nach Art. 9 DNA- Profil-Gesetz nach drei Monaten zu vernichten, wenn keine Analyse veranlasst worden sei. Bei der Profilerstellung handle es sich
UH240117 · zh (Art. 9 DNA-)
Juvenile Appeal Regarding DNA Profile Retention After Confession
t als unbegründet. -6- 4.4. Für die Vernichtung von DNA-Proben greift die Regelung von Art. 9 DNA- Profil-Gesetz. Das für DNA-Profile Gesagte gilt im Ergebnis auch für DNA-Proben. Ein nachträglicher Wegfall der Anordnungsvorauss