Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
363 CH-BL

§ 5 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 - Vollzug

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 · Vollzug

1. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion vollzieht dieses Gesetz.

← § 4 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 Zweck § 6 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →