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CH-BL
§ 5 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 - Vollzug
§ 5 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 · Vollzug
1. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion vollzieht dieses Gesetz.