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362.14 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen - Inkrafttreten

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§ 3 Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

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