Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
362.14 CH-BL

§ 1b Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen - Anrechenbare Normkosten für Inhouse-Spitex und pflegende Angehörige

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1b Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen · Anrechenbare Normkosten für Inhouse-Spitex und pflegende Angehörige

1. Die anrechenbaren Normkosten gemäss § 15c EG KVG betragen abweichend von § 1a für ambulante Pflegeleistungen, die durch Inhouse-Spitex-Organisationen und Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, erbracht werden, in der 1. Stunde

a. für Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 85.25;

b. für Massnahmen der Untersuchung und Behandlung: CHF 71.85;

c. für Massnahmen der Grundpflege: CHF 64.75.

2. Die anrechenbaren Normkosten gemäss § 15c EG KVG betragen abweichend von § 1a für ambulante Pflegeleistungen, die durch Organisationen gemäss Abs. 1 erbracht werden, ab der 2. Stunde

a. für Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 77.60;

b. für Massnahmen der Untersuchung und Behandlung: CHF 64.20;

c. für Massnahmen der Grundpflege: CHF 57.10.

3. Die Normkosten gemäss Abs. 1 und 2 können von Organisationen abgerechnet werden, die einen Qualitätsnachweis gemäss § 6a der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung erbracht haben. Der Nachweis ist spätestens 4 Wochen vor der Rechnungsstellung an die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion einzureichen.

4. Ohne Qualitätsnachweis gemäss Abs. 3 besteht kein Anspruch auf eine Finanzierung der Pflegeleistungen durch die Gemeinde oder den Kanton. Die ungedeckten Kosten dürfen nicht der versicherten Person in Rechnung gestellt werden.

← § 1a Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen Anrechenbare Normkosten für ambulante Pflegeleistungen § 1bis Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →