Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
362.13 CH-BL

§ 6 Verordnung über die Übernahme der Verlustscheine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Verordnung über die Übernahme der Verlustscheine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft.

← § 5 Verordnung über die Übernahme der Verlustscheine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Zuständige kantonale Behörde

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →