362.1
CH-BL
§ 2 Dekret über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung - Prozentanteil
§ 2 Dekret über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung · Prozentanteil
1. Der Prozentanteil am massgebenden Jahreseinkommen für die Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt 7,75%.