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362.1 CH-BL

§ 2 Dekret über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung - Prozentanteil

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§ 2 Dekret über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung · Prozentanteil

1. Der Prozentanteil am massgebenden Jahreseinkommen für die Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt 7,75%.

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