Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
362.1 CH-BL

Einkommensobergrenzen

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die anspruchsabschliessende Obergrenze des massgebenden Jahreseinkommens für die Prämienverbilligung beträgt für Berechnungseinheiten gemäss § 9 Absatz 4 EG KVG mit

a. 1 erwachsenen Person ohne Kinder: CHF 31'000;

b. 1 erwachsenen Person und mit 1 Kind: CHF 52'000;

c. 1 erwachsenen Person und mit 2 Kindern: CHF 68'000;

d. 1 erwachsenen Person und mit mehr Kindern, pro weiteres Kind: je CHF 11'000;

e. 2 erwachsenen Personen ohne Kinder: CHF 51'000;

f. 2 erwachsenen Personen und mit 1 Kind: CHF 72'000;

g. 2 erwachsenen Personen und mit 2 Kindern: CHF 88'000;

h. 2 erwachsenen Personen und mit mehr Kindern, pro weiteres Kind: je CHF 11'000.

2. Erwachsene Person im Sinne von Absatz 1 umfasst auch junge Erwachsene bis 25 Jahre.

1. Der Prozentanteil am massgebenden Jahreseinkommen für die Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt 7,75%.

1. Das Dekret vom 6. Juni 2002 über den Prozentanteil am massgebenden Jahreseinkommen für die Prämienverbilligung wird aufgehoben.

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