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361.12 CH-BL

§ 4 Vereinbarung über Beiträge an das Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal

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§ 4 Vereinbarung über Beiträge an das Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal

1. Der Beitrag ist in 3 Raten zu entrichten, und zwar vor dem 31. Januar, 30. April und 31. August.

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