§ 8 Staatsbeitragsverordnung (SBV) - Abklärungen ([§ 9 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art9))
§ 8 SBV · Abklärungen ([§ 9 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art9))
1. Folgende Aspekte sind vor der Gewährung von Staatsbeiträgen abzuklären
a. die Art des Staatsbeitrags;
b. die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit, die Wirksamkeit und die Finanzierbarkeit des nachgesuchten Staatsbeitrags;
c. die finanziellen Verhältnisse der möglichen Beitragsempfängerin oder des möglichen Beitragsempfängers anhand von Revisionsberichten, Jahresberichten und dgl.;
d. die organisatorische und strategische Ausrichtung der möglichen Beitragsempfängerin oder des möglichen Beitragsempfängers insbesondere hinsichtlich effektiver und effizienter Leistungserbringung;
e. die mögliche Entwicklung der Nachfrage für die Leistungen der möglichen Beitragsempfängerin oder des möglichen Beitragsempfängers aufgrund der gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen.