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360.11 SBV CH-BL

§ 8 Staatsbeitragsverordnung (SBV) - Abklärungen ([§ 9 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art9))

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§ 8 SBV · Abklärungen ([§ 9 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art9))

1. Folgende Aspekte sind vor der Gewährung von Staatsbeiträgen abzuklären

a. die Art des Staatsbeitrags;

b. die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit, die Wirksamkeit und die Finanzierbarkeit des nachgesuchten Staatsbeitrags;

c. die finanziellen Verhältnisse der möglichen Beitragsempfängerin oder des möglichen Beitragsempfängers anhand von Revisionsberichten, Jahresberichten und dgl.;

d. die organisatorische und strategische Ausrichtung der möglichen Beitragsempfängerin oder des möglichen Beitragsempfängers insbesondere hinsichtlich effektiver und effizienter Leistungserbringung;

e. die mögliche Entwicklung der Nachfrage für die Leistungen der möglichen Beitragsempfängerin oder des möglichen Beitragsempfängers aufgrund der gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen.

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