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360.11 SBV CH-BL

§ 7 Staatsbeitragsverordnung (SBV) - Mehrfachbeiträge ([§ 8 Abs. 3 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art8))

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§ 7 SBV · Mehrfachbeiträge ([§ 8 Abs. 3 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art8))

1. Die Sicherstellung des Informationsflusses bei mehreren beim Kanton nachgesuchten oder laufenden Finanzhilfen zugunsten derselben Organisation obliegt in der Regel derjenigen Verwaltungsstelle, die für die Gewährung des voraussichtlich höchsten Staatsbeitrags zuständig ist.

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