360.11
SBV
CH-BL
§ 10 Staatsbeitragsverordnung (SBV) - Nichterfüllung durch Auflösung des Betriebs ([§ 20 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art20))
§ 10 SBV · Nichterfüllung durch Auflösung des Betriebs ([§ 20 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art20))
1. Bei der Auflösung eines Betriebs vor Vertragsablauf sind die noch vorhandenen Beiträge und aus kantonalen Beiträgen entstandene Rücklagen dem Kanton zurückzuerstatten.