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360.11 SBV CH-BL

§ 10 Staatsbeitragsverordnung (SBV) - Nichterfüllung durch Auflösung des Betriebs ([§ 20 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art20))

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§ 10 SBV · Nichterfüllung durch Auflösung des Betriebs ([§ 20 SBG](https://bl.clex.ch/data/360/de/art20))

1. Bei der Auflösung eines Betriebs vor Vertragsablauf sind die noch vorhandenen Beiträge und aus kantonalen Beiträgen entstandene Rücklagen dem Kanton zurückzuerstatten.

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