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CH-BL
§ 9 Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft (GVG BL) - Daten
Versicherungsgrundsätze - Obligatorische Versicherungen
§ 9 GVG BL · Daten
1. Die BGV meldet der kantonalen Steuerverwaltung die steuerrelevanten Daten der Gebäude.
2. Sie meldet und bezieht Daten gemäss der kantonalen Registergesetzgebung.
3. Sie kann Daten, die nicht im Rahmen der kantonalen Registergesetzgebung bezogen werden können und die sie für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt, direkt an der Quelle beziehen.